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Mittwoch, den 26. Sept. 2012

Gerichtsstandsklausel zulässig  

AM - Washington.   In der Entscheidung The Estate of Tore Myhra v. Royal Caribbean Cruises, LTD. wendet sich der Kläger gegen die Gerichtsstandsklausel der Beklagten mit dem Ziel, ihre Ungültigkeit feststellen zu lassen.

Die Klausel, die die auschließliche Zuständigkeit englischer und walisischer Gerichte vorsieht, habe eine Haftungsbeschränkung zur Folge, die gegen die öffentliche Ordnung der Vereinigten Staaten nach 46 USC §30509 verstoße.

Das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA bestätigte am 21. September 2012 die Entscheidung der Vorinstanz, die die Klage abgewiesen hatte. Es führte aus, dass 46 USC §30509 selbst dann einer in einem Beförderungsvertrag enthaltenen Gerichtsstandsklausel eines Schiffseigners nicht entgegenstehe, wenn das gewählte Gericht materielles Recht anwende, das eine Haftungsbeschränkung vorsehe.

Weder der Wortlaut noch der Zweck der Norm verbiete den Gebrauch einer solchen Klausel. Ziel des Gesetzes sei es, die einseitige Auferlegung einer Haftungsbeschränkung durch den Schiffseigner zu verhindern.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.