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Freitag, den 28. Sept. 2012

$1 Mrd. Dollar von Samsung  

.   Wo Geld ist, da finden sich auch Kläger. Erfinderisch geht es in Bates v. Samsung um eine Milliarde Dollar wegen des Urheberrechts an Fernsehern, die Samsung und andere Firmen verletzt haben sollen. Der klagende Insasse erhielt lebenslang und meint, die Beklagten hätten seine beim Urheberrechtsamt in Washington hinterlegten Ideen gestohlen.

Schon der United States District Court machte kurzen Prozess. Die Abweisung bestätigt in der Revision noch kürzer das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA in Richmond im Fall Marlow Bates, Sr. v. Samsung Electronics America, Inc. am 27. September 2012.

Kurz, prägnant und lesenswert für alle, die in der Boulevardpresse von schnell gewonnenem Reichtum im amerikanischen Prozess gelesen haben.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.