×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • BOIR-Meldepflicht bleibt - neue kurze Fristen • • Neueste Urteile USA

Samstag, den 29. Sept. 2012

Frist: Rettungsrechner in der Revision

 
.   Binnen 90 Tagen musste der Kläger klagen oder aufgeben. Der Beklagte behauptet, nach dem Klagevortrag sei die Klage wenige Tage zu spät erhoben worden. Das Gericht weist sie ab.

In der Revision rechnet das Bundesberufungsgericht des Vierten Bezirks der USA neu nach. Der Klageanlass begann mit einem Schreiben an den Kläger, die Frist mit dessen Eingang. Der Kläger hatte einen Tag mit seinem Vortrag verschenkt, doch darf das Gericht statt des Vortrags den Poststempel als Beweis verwerten.

Ein Tag ist gewonnen! Dann addiert das Gericht eine Postlaufzeit von drei Tagen. Ergebnis: Der Kläger hielt mit 89 Tagen die Frist ein, erklärt das Gericht im Fall Alton Eskridge v. Hickory Springs Manufacturing am 28. September 2012.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER