In der Revision rechnet das Bundesberufungsgericht des Vierten Bezirks der USA neu nach. Der Klageanlass begann mit einem Schreiben an den Kläger, die Frist mit dessen Eingang. Der Kläger hatte einen Tag mit seinem Vortrag verschenkt, doch darf das Gericht statt des Vortrags den Poststempel als Beweis verwerten.
Ein Tag ist gewonnen! Dann addiert das Gericht eine Postlaufzeit von drei Tagen. Ergebnis: Der Kläger hielt mit 89 Tagen die Frist ein, erklärt das Gericht im Fall Alton Eskridge v. Hickory Springs Manufacturing am 28. September 2012.