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Mittwoch, den 03. Okt. 2012

Kündigung oder Beendigung?

 
.   DHL versprach einem Softwareentwickler das Kündigungsrecht, wenn DHL das geplante Kiosk-Projekt beenden würde, aber auch Schadensersatz, wenn DHL den Vertrag kündigen würde. Als DHL das Projekt einstellte, jedoch nicht den Vertrag kündigte, klagte der Entwickler auf Schadensersatz und gewann.

Das Bostoner Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA legt am 2. Oktober 2012 den Vertrag im Fall C. A. Acquisition Newco, LLC v. DHL Express (USA), Inc. nach dem Vertragsrecht von Florida aus und erkennt, dass er uneindeutig ist. Deshalb muss das Untergericht externe Beweise, beispielsweise aus den vorvertraglichen Verhandlungen, zu seiner Auslegung heranziehen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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