Verschiedene Gerichte teilen unterschiedliche Auffassungen, doch die Mehrheit vertritt die Ansicht, ein prozessualer Joinder sei unzulässig. Zuviel unterscheidet die Teilnahme am P2P-Schwarm von einer zu gemeinsamen illegalen Zielen verbundenen Personengruppe.
Der Klick auf Download allein macht nicht erkennbar, dass der Torrent-Nutzer mit anderen verschwörerisch in Verbindung treten will. Das Bundesgericht der Hauptstadt Washington erklärt die Rechtslage am 28. September 2012 im Fall Malibu Media, LLC v. Does 1-11 gegen IP-Anschriften, die Filmausschnitte von Pretty Back Door Baby zirkulierten.