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Sonntag, den 07. Okt. 2012

Fruchtlose CIA-Abfrage?  

.   Eine Auskunftsanfrage beim CIA ist nicht unbedingt fruchtlos, bestimmte das Bundesgericht der Hauptstadt Washington, DC, in Freedom Watch, Inc. v. Central Intelligence Agency am 5. September 2012. Die Klägerin forderte nach dem Freedom of Information Act von CIA, Pentagon, NSA und Außenministerium Unterlagen über durchgesickerte Staatsgeheimnisse über Israel, Iran, Irak und andere Staaten, die in die US-Presse gelangt waren.

Obwohl einige Ämter erklärten, die Existenz entsprechender Unterlagen weder bestätigen noch verneinen zu können, räumten sie der Klägerin eine Widerrufsfrist ein, die diese verstreichen ließ und sie zur Klageerhebung veranlasste.

Das Bundesgericht hielt jedoch das Widerrufsverfahren für unverzichtbar, weil die Klägerin nicht seine Fruchtlosigkeit belegte. Außerdem waren die Anfragen zu unspezifisch, als die Klägerin durchgesickerte, leaked, Informationen verlangte und so den ministeriellen Suchauftrag ungenau definierte.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.