Lesenswert ist deshalb die Revisionsbegründung des Bostoner Bundesberufungsgerichts des ersten Bezirks der USA vom 10. Oktober 2012, das den Fall zurücksendet. Die Entlassung erfolgte nicht unbedingt wegen Produktionsproblemen, die der Leiter zu vertreten hatte, sondern die Probleme können auch ein Vorwand gewesen sein, ihn zu entlassen.
Die Revision sieht nämlich die Probleme unter dem Blickwinkel durchweg hervorragender Leistungsbeurteilungen und den Umständen, die die Probleme auslösten, beispielsweise einer Maus, die bei Bauarbeiten in die Fabrik eindrang, oder Pestiziden, die eine Drittfirma einsetzte und die Produktion vernichtete. Da diese Tatsachenfragen vom Untergericht fälschlich nur dem Kläger zugeordnet wurden, muss es nun erneut prüfen.