×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • BOIR-Meldepflicht bleibt - neue kurze Fristen • • Neueste Urteile USA

Donnerstag, den 11. Okt. 2012

Abfuhr in Abführmittelfabrik

 
.   Der entlassene Abführmittelproduktionsleiter klagt gegen seine Kündigung aus Altersgründen. Das Gericht geht im Fall Acevedo-Parrilla v. Novartis Ex Lax Inc. davon aus, dass die Entlassung fair war: Sein Alter spielte keine Rolle. Die Einstellung der viel jüngeren Nachfolgerin besagt nichts.

Lesenswert ist deshalb die Revisionsbegründung des Bostoner Bundesberufungsgerichts des ersten Bezirks der USA vom 10. Oktober 2012, das den Fall zurücksendet. Die Entlassung erfolgte nicht unbedingt wegen Produktionsproblemen, die der Leiter zu vertreten hatte, sondern die Probleme können auch ein Vorwand gewesen sein, ihn zu entlassen.

Die Revision sieht nämlich die Probleme unter dem Blickwinkel durchweg hervorragender Leistungsbeurteilungen und den Umständen, die die Probleme auslösten, beispielsweise einer Maus, die bei Bauarbeiten in die Fabrik eindrang, oder Pestiziden, die eine Drittfirma einsetzte und die Produktion vernichtete. Da diese Tatsachenfragen vom Untergericht fälschlich nur dem Kläger zugeordnet wurden, muss es nun erneut prüfen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER