Die Konformitätskriterien sind unter anderem im Bundesgesetz Voting Rights Act normiert, der eine Überprüfung von einzelstaatlichen Änderungen durch den Bundesjustizminister oder ein erstinstanzliches, doch ausnahmsweise mit drei Richter besetztes Bundesgericht geregelt, 42 USC §1973c(a).
Ein Staat, der der Nachprüfung unterliegt, ist South Carolina. Das Bundesgericht der Hauptstadt Washington, DC, verkündete seine Entscheidung im Fall South Carolina v. United States am 10. Oktober 2012. Die neuen einzelstaatlichen Regeln genehmigt es grundsätzlich. Da jedoch die Vorlaufzeit für ihre Umsetzung zu kurz für die im November bevorstehende Wahl ist, wird die Freigabe ausgesetzt.