Der Minister, der als Attorney General auch als Bundesstaatsanwalt waltet, nimmt empört den viel kürzeren Weg nach San Francisco und ruft das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks an: Es soll dem Richter den Schnabel verbieten.
Die Revisionsentscheidung vom 16. Oktober 2012 im Fall United States of America v. United States District Court for the District of the Northern Mariana Islands ist allerdings nicht in seinem Sinne: Ein Richter muss sich an Regeln über vorgeschaltete Vergleichsversuche halten und darf auch dem Staat als Partei die Teilnahme vorschreiben.