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Mittwoch, den 17. Okt. 2012

Vergleich im Pazifik

 
Die Regierung sitzt in Washington, DC. Am anderen Ende der USA und der Welt, im östlichen Pazifik nahe Manila, macht ein kleiner Richter dem Bundesjustizminister Dampf: Er solle gefälligst jemanden zu Vergleichsverhandlungen vorbeisenden.

Der Minister, der als Attorney General auch als Bundesstaatsanwalt waltet, nimmt empört den viel kürzeren Weg nach San Francisco und ruft das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks an: Es soll dem Richter den Schnabel verbieten.

Die Revisionsentscheidung vom 16. Oktober 2012 im Fall United States of America v. United States District Court for the District of the Northern Mariana Islands ist allerdings nicht in seinem Sinne: Ein Richter muss sich an Regeln über vorgeschaltete Vergleichsversuche halten und darf auch dem Staat als Partei die Teilnahme vorschreiben.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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