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Samstag, den 20. Okt. 2012

Klagezustellung an Scheich

 
.   Hindernisse bei der Kommunikation mit Scheichs und bestimmten Königshäusern sind normal, doch der in Genf vom UAE-Scheich gekränkte Italiener glaubte, eine Klage in den USA könnte ihm zum Recht verhelfen. Allein, er scheitert wiederholt an der Zustellung an den beklagten Bruder des Präsidenten von Abu Dhabi.

Das Bostoner Bundesgericht erörtert im Fall Orsi v. H.H. Sheik Falah bin Zayed bin Sultan Al-Nahyan ausführlich den Anspruch wegen des Peitschens mit dem Gürtel und die Zustellungsfrage. Es prüft auch, ob ein Gericht in Massachusetts überhaupt seine Gerichtsbarkeit über die königliche Hoheit ausüben darf, und findet keinen Nexus.

Der Kläger hatte auf verschiedenen Wegen erfolgreich versucht, die Klage Bekannten und Vertrauten des Scheichs zuzustellen. Allerdings verzichtete er auf Zustellungswege, die ihm aussichtslos erschienen, beispielsweise nach dem UAE-Recht oder durch Kurier an die Anschrift des Scheichs. Wegen beider Mängel weist das Gericht die Klage am 17. Oktober 2012 ab.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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