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Sonntag, den 21. Okt. 2012

Porto vom Staat?  

.   Im Fall Woodson v. Colajezzi rügt der Kläger den Gefängnis­leiter, weil er ihm weder Briefmarken noch Papier zum Verfassen von Schriftsätzen zur Verfügung stellt und zudem seine Gerichtspost liest.

Als Untersuchungs­häftling sieht er sich in seinen Rechten nach Meinungs­freiheits- und Rechtsstaats­grundsätzen verletzt. Das Bundes­gericht in Philadelphia weist die Klage am 16. Oktober 2012 mit einer ausführ­lichen Schilderung und einer kurzen, leicht verständ­lichen Begründung ab. Unter anderem fehlt der Klage eine Rechtsgrundlage.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.