Porto vom Staat?
CK • Washington. Im Fall Woodson v. Colajezzi rügt der Kläger den Gefängnisleiter, weil er ihm weder Briefmarken noch Papier zum Verfassen von Schriftsätzen zur Verfügung stellt und zudem seine Gerichtspost liest.
Als Untersuchungshäftling sieht er sich in seinen Rechten nach Meinungsfreiheits- und Rechtsstaatsgrundsätzen verletzt. Das Bundesgericht in Philadelphia weist die Klage am 16. Oktober 2012 mit einer ausführlichen Schilderung und einer kurzen, leicht verständlichen Begründung ab. Unter anderem fehlt der Klage eine Rechtsgrundlage.
Als Untersuchungshäftling sieht er sich in seinen Rechten nach Meinungsfreiheits- und Rechtsstaatsgrundsätzen verletzt. Das Bundesgericht in Philadelphia weist die Klage am 16. Oktober 2012 mit einer ausführlichen Schilderung und einer kurzen, leicht verständlichen Begründung ab. Unter anderem fehlt der Klage eine Rechtsgrundlage.