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Montag, den 22. Okt. 2012

Verwaiste Werke unter der Lupe

 
.   Das Urheberrechtsamt der USA nimmt verwaiste Werke unter die Lupe und fordert die Öffentlichkeit auf, ihm bis zum 4. Januar 2013 sachkundige Hinweise und Anregungen mitzuteilen. Das Amt in Washington verkündet seine Auffassungen und Ausblicke im Bundesanzeiger vom 22. Oktober 2012 unter dem Titel Orphan Works and Mass Digitization, Federal Register, Bd. 77, Heft 204, S. 64555-64561.

Das Copyright Office erkennt an, dass Rechtsunsicherheit verwaiste Werke und alle, die sie berühren, plagt, selbst wenn manche Prinzipien wie der Fair Use-Grundsatz ihre Nutzung für bestimmte Zwecke und in gewissem Umfang erlauben kann. In seiner Verkündung schildert es die anwendbaren Rechtsgrundlagen ebenso wie Gesetzesentwürfe und das vielfältige Interesse an der Verbreitung dieser Werke, auch durch die Massendigitalisierung.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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