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Sonntag, den 28. Okt. 2012

Der betrogene Wohltäter  

.   Der malaysische Wohltäter gründet eine Stiftung, der sich Freunde in Washington anschließen. Diese raten dem Stifter, eine Wohnung in der Hauptstadt der USA zu erwerben, wofür er über die Stiftung $1,5 Mio. an seine Freunde überweisen lässt.

Als er erfährt, dass diese Freunde die Wohnung kurz zuvor für die Hälfte gekauft haben, während ihm trotz seiner Zahlung kein Eigentum übertragen wurde, verklagt er sie wegen Betrug, Veruntreuung und ungerechtfertigter Bereicherung.

Das Bundesgericht der Hauptstadt erklärt am 24. Oktober 2012 im Beschluss zum Fall Cordoba Initiative Corporation v. Deak, welche Tatbestandsmerkmale und Behauptungen eine Klage auf Schadensersatz nach diesen Rechtsgrundlagen schlüssig machen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.