Im Verfahren hatte ein Experte über sechs Crash-Tests berichtet, die er mit einem identischen Fahrzeug, Kindersitz und einem in Größe und Gewicht vergleichbaren Dummy durchgeführt hatte. Die hierbei aufgezeichneten Videos wurden unterstützend vorgeführt. Die Kläger legten Berufung gegen die Zulassung des Expertenbeweises und gegen die Vorführung eines der Videos ein, welches als einziges unter erheblicher Abweichung von der korrekten Sitzposition in der Lage war, eine Fehlfunktion des Sitzes zu reproduzieren. Das Gericht macht keine Hehl aus der Widersprüchlichkeit des Klägervortrags. Die Kläger selbst nutzten das Video im Verlauf des Prozesses mehrfach zur Unterstützung ihrer eigenen Argumente und begründeten ihre Berufung äußerst spärlich.
Am 31. Oktober 2012 bestätigte das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA in New Orleans in der Sache McCune v. Graco Children's Products Inc. die Zulassung der Beweismittel. Der herangezogene Expertenbeweis fuße auf einer soliden Basis und besitze Fallrelevanz. Ebenso habe die Zulassung der Videovorführung die weiten Grenzen des richtlichen Ermessens nicht überschritten, da es sich nicht um eine exakte Nachstellung des Unfalls, an den hohe Anforderungen hinsichtlich der Vergleichbarkeit zu stellen sind, sondern lediglich um Veranschaulichungen von Unfall-Theorien gehandelt habe. Sowohl für den Experten- als auch den Videobeweis legt die Entscheidung deren Grundsätze übersichtlich dar.