Der Beschluss des untersten Bundesgerichts in der Hauptstadt der USA vom 31. Oktober 2012 im Fall Rios v. ABC Imaging of Washington, Inc. illustriert die Verwirrung einer nichtanwaltlich vertretenen Klägerin. Sie zog vor das Gericht des District of Columbia. Die Beklagte ließ den Prozess an das Bundesgericht verweisen, weil die Klägerin neben einzelstaatlichen gesetzlichen und Common Law-Ansprüchen auch bundesrechtliche Ansprüche stellte. Die Klägerin bezeichnete die nichtbundesrechtlichen Ansprüche auf Überstundenvergütung als dominierend und beantragte die Rückverweisung.
Das Bundesgericht erklärt in seiner Beschlussbegründung die Zuständigkeiten des Bundesgerichts, das ohnehin dann angerufen werden darf, wenn die Parteien in verschiedenen Staaten ansässig sind. Zudem besitzt es die Zuständigkeit für Ansprüche aus Bundesrecht, wie hier wegen Ungleichbehandlung. Wenn ein solcher Anspruch mit einzelstaatlichen Ansprüchen, beispielsweise aus Vertrags- oder Arbeitsrecht, verbunden wird, darf es alle Fragen im Rahmen der supplementary Jurisdiction beantworten.