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Montag, den 05. Nov. 2012

Eigentum an Patientenfotos  

.   Auf seiner Webseite veröffentlicht ein Arzt Patientenfotos und klärt über Operationen auf. Eine Lichtanbieterin bestellt eine Webseite; ihr Grafiker verwendet Patientenfotos des Arztes. Dieser klagt. Die Beklagte behauptet, die Fotos verdienten keinen Urheberrechtsschutz.

Im Fall Denenberg v. LED Technologies, LLC entschied das Bundesgericht in Colorado am 28. September 2012, dass die Bilder eine minimale Schöpfungshöhe nach 17 USC §102 besitzen, ihre Eintragung beim Urheberrechtsamt in Washington, DC, die Vermutung für ihren Schutz stützt, und der Umstand, dass einige Fotos vom Arztpersonal aufgenommen wurden, seine Rechte nicht verändert.

Dann untersucht das Gericht die Frage, ob der Schadensersatzanspruch im Rahmen von $750 bis $30.000 bei einfacher Verletzung des Copyright Act liegt, oder bei Vorsatz bis zu $150.000, oder ob eine schuldlose Verletzung eine Minderung auf $200 erlaubt. Der Arzt trägt die Beweislast für Vorsatz, die Beklagte muss das innocent Infringement beweisen. Beiden Parteien gelingt der Beweis nicht.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.