Im Fall Denenberg v. LED Technologies, LLC entschied das Bundesgericht in Colorado am 28. September 2012, dass die Bilder eine minimale Schöpfungshöhe nach 17 USC §102 besitzen, ihre Eintragung beim Urheberrechtsamt in Washington, DC, die Vermutung für ihren Schutz stützt, und der Umstand, dass einige Fotos vom Arztpersonal aufgenommen wurden, seine Rechte nicht verändert.
Dann untersucht das Gericht die Frage, ob der Schadensersatzanspruch im Rahmen von $750 bis $30.000 bei einfacher Verletzung des Copyright Act liegt, oder bei Vorsatz bis zu $150.000, oder ob eine schuldlose Verletzung eine Minderung auf $200 erlaubt. Der Arzt trägt die Beweislast für Vorsatz, die Beklagte muss das innocent Infringement beweisen. Beiden Parteien gelingt der Beweis nicht.