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Mittwoch, den 07. Nov. 2012

Honorar von Botschaft einklagen  

.   Ein von einem Staat mandatierter Rechtsanwalt braucht nicht die Immunitätseinrede gegen seine Honorarklage zu fürchten, entschied am 5. November 2012 das Bundesgericht der Hauptstadt Washington im Fall Nigeria v. Ugwuonye. Eine Botschaft hatte den Anwalt beauftragt und antwortete auf seine Klage mit der Immunitätseinrede nach dem Foreign Sovereign Immunities Act. Das Bundesgericht legte das Mandat als gewerbliche Tätigkeit des fremden Staates aus, die die Immunitätsausnahme nach 28 USC §1603(d) erfasst.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.