Als der Bote kam, gab ihm die Mitarbeiterin, die sich unbedroht fühlte, den mittlerweile um $20.000 höheren Betrag in bar. Ehefrau, Zweigstellenkollegin, Finanzbeamter und Bote erweisen sich als Fiktion einer raffinierten Bande. Das Geld ist weg.
Die Firma verklagte den Versicherer auf Ersatz und berief sich auf den Deckungsschutz für Raub. Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City entschied am 7. November 2012 im Fall VAM Check Cashing Corp. v. Federal Insurance Co. gegen den Versicherer. Die Police sei uneindeutig und auslegungsbedürftig, und die Auslegung des Versicherungsnehmers sei mit dem Wording der Police vereinbar.