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Samstag, den 10. Nov. 2012

Nazis, Commies, Schrott von BRD  

.   Die Gestapo nahm die Villa, die Kommunisten nutzten sie, die BRD gab sie verrottet zurück und muss nun zahlen, argumentierte die Klägerin im Fall Hammerstein v. Germany, den in New York City das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA am 9. November 2012 abwies.

Das amerikanische Gericht besitzt für den Streit um die Villa in Schwerin keine sachliche Zuständigkeit. Zugunsten der Bundesrepublik Deutschland wirkt der Foreign Sovereign Immunities Act, der die internationalen Grundsätze zur Staatenimmunität in den USA umsetzt.

Das Gericht beschied auch gegen die Anwendbarkeit von Ausnahmen nach diesem Gesetz wegen gewerblicher Handlungen oder Enteignung. Zudem wies es das Argument zurück, die Klage sei nach dem uralten Gesetz gegen Piraten, dem Alien Tort Statute, zulässig, denn der FSIA biete die absolut einzige Grundlage für die Ausübung der US-Gerichtsbarkeit über ausländische Staaten.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.