Der Vermieter bestreitet den Eintritt der Kündigungsbedingung: DaimlerChrysler gebe es nicht mehr. Die neue Firma Chrysler im Miteigentum von Fiat sei keine verbundene Gesellschaft. Der Prozess führt zum Thema der Vertragsauslegung, die bei eindeutigen und uneindeutigen Klauseln und bei offensichtlichen und nichtoffensichtlichen - latent and patent - Unklarheiten zulässig ist.
In manchen Situationen ist zur Auslegung die Berücksichtigung vertagsexterner Tatsachen - extrinsic Evidence -, zulässig. Das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA in Cincinnati erklärte die Grundsätze am 9. November 2012 ausführlich im Fall Omnicom Group, Inc. v. 880 West Long Lake Associates. Das Urteil erging zugunsten der Mieterin.