Werber dem Autobauer verpflichtet
Regeln der Vertragsauslegung nach Umfirmierungen
CK • Washington. Erst kauft Daimler, dann Fiat die Herstellerin Chrysler, und die Werbefirma verliert den seit Chryslerzeiten bestehenden Vertrag für Autowerbung. Sie befreit sich von den Kosten der Büromiete in Detroit durch die Ausübung des Kündigungsrechts, das für einen Auftragsverlust von DaimlerChrysler und den damit verbundenen Unternehmen vertraglich gilt.Der Vermieter bestreitet den Eintritt der Kündigungsbedingung: DaimlerChrysler gebe es nicht mehr. Die neue Firma Chrysler im Miteigentum von Fiat sei keine verbundene Gesellschaft. Der Prozess führt zum Thema der Vertragsauslegung, die bei eindeutigen und uneindeutigen Klauseln und bei offensichtlichen und nichtoffensichtlichen - latent and patent - Unklarheiten zulässig ist.
In manchen Situationen ist zur Auslegung die Berücksichtigung vertagsexterner Tatsachen - extrinsic Evidence -, zulässig. Das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA in Cincinnati erklärte die Grundsätze am 9. November 2012 ausführlich im Fall Omnicom Group, Inc. v. 880 West Long Lake Associates. Das Urteil erging zugunsten der Mieterin.