In einer komplexen Serie bi- und multilateraler Staatsverträge stellte die Bundesrepublik an die Inhaber die Schranke einer Validierung alter Bonds. Vor amerikanischen Gerichten drängen die Inhaber nun die Bundesrepublik und Finanzinstitute auf Zahlung, unter anderem mit der Begründung, das Validierungserfordernis träfe auf sie nicht zu.
Mehrere dieser Prozesse entschied am 15. November 2012 das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA in Atlanta im Fall World Holdings, LLC v. Federal Republic of Germany. Die Klagen gegen die Bundesrepublik lehnte es mit einer ausführlichen Begründung aus Immunitätsgründen mehrheitlich ab. Klagen gegen Finanzinstitute leiden unter Fristversäumnissen, und die untergerichtliche Ablehnung von Anträgen im Ausforschungsbeweisverfahren, Discovery, bleibt erhalten.