Fallrecht geht vor. Im Fall Grynberg et al. v. ENI S.p.A. erklärt das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City im Streit zwischen einer italienischen Gesellschaft und texanischen Klägern hilfreich die Anspruchsmerkmale. Der Ausländer gewinnt. Die Texaner gehen in die Revision und verlieren am 20. November 2012 wieder.
Zudem weist das Obergericht die hilfsweise behaupteten Ansprüche auf Schadensersatz wegen Unterschlagung eines Geschäftsgeheimnisses, Trade Secret, ab. Den Italienern wurde nämlich nie offenbart, dass etwas geheim sein sollte, und die Klage enthielt diesen Anspruch nicht.