Vielmehr setzt das Piercing einen Korb von Kriterien voraus. Im Fall Joe Hand Promotions v. Maryland Food & Entertainment, LLC wandte sich der Inhaber von Kabelprogrammrechten wegen unerlaubter Programmausstrahlungen gegen die Inhaber einer Restaurantgesellschaft mit dem Argument, sie persönlich hielten die Ausschankgenehmigung.
Das Bundesgericht für Maryland erklärte am 20. November 2012 die Addressierung einer solchen Genehmigung an die natürlichen Personen als unzureichend, um den Korb der Anforderungen der Durchgriffshaftung zu ersetzen.