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Sonntag, den 25. Nov. 2012

Mehrfache Klagabweisung in Delaware  

Bedeutender Unterschied: Dismissal with or without Prejudice
.   Die Klage einmal abweisen zu lassen, reichte dem Kläger nicht. Daher reichte er sie erneut ein. Das darf er auch, wenn die Abweisung nicht mit sachlicher Rechtskraft erfolgte, sondern als Dismissal without Prejudice.

Sieht er seine Aussichten im zweiten Prozess erneut schwinden, kann er sich jedoch nicht wieder so leicht aus dem Staub machen. Er muss - meist zu hohen Kosten - weitermachen oder eine sachlich bindende Abweisung hinnehmen.

Im Fall Gammino v. American Telephone & Telegraph Co. empfiehlt der Magistrate Judge dem Bundesgericht für Delaware am 15. November 2012 die endgültige Abweisung, Dismissal with Prejudice, mit kurzer Begründung nach der Federal Rule of Civil Procedure 41(a)(1)(B) auf Antrag der Beklagten, weil der Kläger unwillens war, den zweiten Prozess bis zum Ende auszutragen und lediglich die Abweisung ohne Präjudiz beantragte.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.