Sieht er seine Aussichten im zweiten Prozess erneut schwinden, kann er sich jedoch nicht wieder so leicht aus dem Staub machen. Er muss - meist zu hohen Kosten - weitermachen oder eine sachlich bindende Abweisung hinnehmen.
Im Fall Gammino v. American Telephone & Telegraph Co. empfiehlt der Magistrate Judge dem Bundesgericht für Delaware am 15. November 2012 die endgültige Abweisung, Dismissal with Prejudice, mit kurzer Begründung nach der Federal Rule of Civil Procedure 41(a)(1)(B) auf Antrag der Beklagten, weil der Kläger unwillens war, den zweiten Prozess bis zum Ende auszutragen und lediglich die Abweisung ohne Präjudiz beantragte.