• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Dienstag, den 27. Nov. 2012

Schiedsklauseln haben Vorrang  

Bundesschiedsgesetz gilt auch in einzelstaatlichen Gerichten
BSS - Washington.   Mit einer weiteren Entscheidung hat der Oberste Bundesgerichtshof der USA in Washington, DC am 26. November 2012 die Bedeutung des Federal Arbitration Act, 9 USC §1, unterstrichen. In der Sache Nitro-Lift Technologies, LLC v. Howard hatten die Parteien ein Wettbewerbsverbot vereinbart, welches auch eine Schiedsklausel umfasste.

Nachdem die Berufungsbeklagten zunächst für Nitro-Lift gearbeitet hatten, wechselten sie später zu einem Wettbewerber. Während das Erstgericht im darauf folgenden Rechtsstreit die Schiedsklausel als vorrangig angesehen hatte, entschied der Oberste Gerichtshof von Oklahoma, dass eine vertragliche Schiedsklausel eine gerichtliche Prüfung des zugrunde liegenden Vertrages nicht ausschließe.

In seiner Entscheidung lässt der U.S. Supreme Court sprachlich keinen Zweifel daran aufkommen, dass der Oklahoma Supreme Court nicht nur den FAA, sondern auch die Präzedenzfälle des Bundesgerichts ignorierte, auf die sich auch die Gegenseite gestützt hatte. Der FAA ist mithin eindeutig sowohl auf Bundes- als auch auf Einzelstaatsebene anwendbar.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.