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Mittwoch, den 28. Nov. 2012

Abwehr des EMailauskunftsverlangens

 
Anonyme Konten und Meinungsfreiheit im Gottesdienst
.   Eine Kirchengemeinde verlangte von einem ISP Auskunft über Inhaber anonymer EMailkonten und verlor, weil ihre anonymen Inhaber von ihrer verfassungsrechtlich garantierten Meinungsfreiheit durch die provokante Störung eines Gottesdienstes Gebrauch machten.

Das Gericht erlegte der Gemeinde die Kostenerstattung von etwa $55.000 auf, weil sie dem ISP und den ISP-Kunden überzogene Bürden mit ihren Subpoena-Verlangen auferlegte. Diese Themen erörtert das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA in San Francisco im Fall Mount Hope Church v. Bash Back! am 26. November 2012.

Der Revisionsentscheid begründet, wieso die sanktionierende Kostenauferlegung bei einer einfachen Auskunftsabfrage, die mit geringem Aufwand hätte erledigt werden können, selbst wenn die Subpoena letztlich aufzuheben war, zivilprozessrechtlich unzulässig ist. Die Sanktion ist nach Federal Rule of Civil Procedure 45(c)(1) nur zulässig, wenn die Abfrage jeder Rechtsgrundlage entbehrt und eine ungebührlich strapaziöse Abwehr auslöst.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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