Abwehr des EMailauskunftsverlangens
Anonyme Konten und Meinungsfreiheit im Gottesdienst
CK • Washington. Eine Kirchengemeinde verlangte von einem ISP Auskunft über Inhaber anonymer EMailkonten und verlor, weil ihre anonymen Inhaber von ihrer verfassungsrechtlich garantierten Meinungsfreiheit durch die provokante Störung eines Gottesdienstes Gebrauch machten. Das Gericht erlegte der Gemeinde die Kostenerstattung von etwa $55.000 auf, weil sie dem ISP und den ISP-Kunden überzogene Bürden mit ihren Subpoena-Verlangen auferlegte. Diese Themen erörtert das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA in San Francisco im Fall Mount Hope Church v. Bash Back! am 26. November 2012.
Der Revisionsentscheid begründet, wieso die sanktionierende Kostenauferlegung bei einer einfachen Auskunftsabfrage, die mit geringem Aufwand hätte erledigt werden können, selbst wenn die Subpoena letztlich aufzuheben war, zivilprozessrechtlich unzulässig ist. Die Sanktion ist nach Federal Rule of Civil Procedure 45(c)(1) nur zulässig, wenn die Abfrage jeder Rechtsgrundlage entbehrt und eine ungebührlich strapaziöse Abwehr auslöst.