Wegen Stechuhr zum Supreme Court
CK • Washington. Der vergessliche Arbeiter verlor oft seinen Stundenlohn, weil die Stechuhren weit vom Umkleideraum standen. Er beklagte das mehrfach, bis der Arbeitgeber dem Meckerer kündigte, der daraufhin bis zum Obersten Bundesgerichtshof in Washington, DC, zog, um sich bestätigen zu lassen, dass die mündliche Beschwerde zulässig ist und keine Vergeltungsmaßnahme des Arbeitgebers auslösen darf.
Der Prozess geht nun vor den Untergerichten weiter. Als dem Arbeitgeber bescheinigte wurde, dass die Kündigung nicht als unzulässige Maßnahme nach dem Fair Labor Standards Act gilt, zog der Arbeiter in die für ihn am 30. November 2012 erfolgreiche Revision.
In Chicago entschied das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA nun im Fall Kasten v. Saint-Gobain Performance Plastics Corporation, dass die Kündigung doch als Verstoß gewürdigt werden kann. Der Arbeiter hatte dafür hinreichende Fakten vorgetragen, die das Gericht in seiner Begründung aufführt und subsumiert. Das reicht aus, um den Disput im Untergericht weiterzuführen.
Der Prozess geht nun vor den Untergerichten weiter. Als dem Arbeitgeber bescheinigte wurde, dass die Kündigung nicht als unzulässige Maßnahme nach dem Fair Labor Standards Act gilt, zog der Arbeiter in die für ihn am 30. November 2012 erfolgreiche Revision.
In Chicago entschied das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA nun im Fall Kasten v. Saint-Gobain Performance Plastics Corporation, dass die Kündigung doch als Verstoß gewürdigt werden kann. Der Arbeiter hatte dafür hinreichende Fakten vorgetragen, die das Gericht in seiner Begründung aufführt und subsumiert. Das reicht aus, um den Disput im Untergericht weiterzuführen.