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Montag, den 03. Dez. 2012

Körpergeruch bei Sammelklage versichert?  

.   Jagdbekleidung sollte Körpergeruch unterdrücken, versagte dabei aber. Sammelkläger verklagten den Hersteller, welcher seine Versicherung um eine Deckungszusage aus einer Police für Werberisiken ersuchte.

Der Versicherer versagt den Schutz: Erstens deckt die Police Schäden bei Dritten aus Verleumdung und Herabsetzung; zweitens greift ein Ausschluss bei fehlenden, aber beworbenen Produkteigenschaften.

Auf die Deckungsschutzklage antworten die Gerichte mit ihrer Abweisung, zuletzt in der Revisionsentscheidung Westfield Insurance Company v. Robinson Outdoors, Inc. vom 30. November 2012. Das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA erklärt ausführlich die Beweislastverteilung für Anspruch und Einrede sowie die grundsätzlich gegen den Versicherer wirkenden Auslegungsregeln. Hier ist jedoch keine Auslegung notwendig, weil der Ausschluss eindeutig formuliert ist.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.