Der Versicherer versagt den Schutz: Erstens deckt die Police Schäden bei Dritten aus Verleumdung und Herabsetzung; zweitens greift ein Ausschluss bei fehlenden, aber beworbenen Produkteigenschaften.
Auf die Deckungsschutzklage antworten die Gerichte mit ihrer Abweisung, zuletzt in der Revisionsentscheidung Westfield Insurance Company v. Robinson Outdoors, Inc. vom 30. November 2012. Das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA erklärt ausführlich die Beweislastverteilung für Anspruch und Einrede sowie die grundsätzlich gegen den Versicherer wirkenden Auslegungsregeln. Hier ist jedoch keine Auslegung notwendig, weil der Ausschluss eindeutig formuliert ist.