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Mittwoch, den 05. Dez. 2012

Prozess in Florida oder Bahamas  

.   Nach Florida zieht es Betrüger; auch die Bahamas sind dafür bekannt. Der Fall Bahamas Sales Associate, LLC v. Byers passt dazu. Byers erwarb Land auf den Inseln; seine Finanzierung kam aus Florida.

Als der Kreditgeber ihn in Florida verklagt, antwortet Byers mit einer Widerklage wegen Betrugs bei der Landschätzung und bezieht weitere Parteien in den US-Prozess ein. Der Kaufvertrag bestimmt die Anwendung des Rechts der Bahamas und den dortigen Gerichtsstand, der Darlehnsvertrag hingegen den Gerichtsstand in Florida.

Das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA in Atlanta erläutert am 4. Dezember 2012 ausführlich die Wirksamkeit und Reichweite solcher Klauseln auch für nichtvertragliche Parteien sowie den Grundsatz des collateral Estoppel, der Beteiligte an vorherige Handlungen oder Erklärungen bindet. Hier gilt der Grundsatz nicht für behauptete Betrüger, die weder am Kauf noch am Kredit vertraglich beteiligt sind.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.