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Freitag, den 07. Dez. 2012

Marketing begründet Zuständigkeit  

.   An Inselbewohner vermarktete die Gesellschaft aus Nevada, die nicht in Hawaii vertreten ist, Kasinobesuche in Las Vegas. Sie bezeichnete sich als im hawaiianischen Nischenmarkt aktiv und als darin sehr erfolgreich.

Ein Kunde aus Hawaii verklagte sie am Heimatort, nachdem er der Werbung folgend ins Las Vegas-Kasino zog und dort von einem Obdachlosen angegriffen und schwer verletzt wurde. Im Fall Kawamura et al v. Boyd Gaming Corporation stellt das Bundesgericht für den Inselbezirk seine Zuständigkeit fest, weil die erfolgreiche Kundenwerbung in der hawaiianischen Zielgruppe einen ausreichenden Nexus der Beklagten zum Inselstaat herbeiführt.

Da jedoch auch eine Zuständigkeit in Nevada besteht und dort die wichtigsten Zeugen und Beweise zu finden sind, verweist es am 5. Dezember 2012 den Fall auf Antrag der Beklagten dorthin. Dennoch ist die detaillierte Begründung lesenswert für Unternehmen, die im anderen Staat - oder von Europa aus in den USA - Kunden werben und das Risiko vermeiden wollen, vor dem fremden Gericht verklagt zu werden.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.