Das eloquente Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA in Chicago verkündete am 7. Dezember 2012 seine Entscheidung im Fall Muscarello v. Winnebago County Board und ging darin lesenwert auf die Rechtmäßigkeit einer Windmill Farm-Verordnung nach dem Recht des Bundes, des Staates und des Kreises ein.
Alle von der Klägerin behaupteten Ansprüche verfehlten, jedoch bestätigte das Gericht ihr Recht bei einer Beeinträchtigung durch eine später genehmigte oder errichtete Windmühle, nach Common Law wegen einer Nuisance Abhilfe zu verlangen.