Das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA in Cincinnati entscheidet am 13. Dezember 2012 im Fall Georgia-Pacific v. Four-U-Packaging, Inc. gegen den Markeninhaber. Erstens hatte ein anderes Gericht bereits im Prozess des Herstellers gegen einen anderen Nachfüllanbieter keine Markenverletzung festgestellt. Zweitens erstreckt sich die Rechtskraft des Urteils auf diesen Prozess.
Das Gericht erklärt zudem detailliert die Voraussetzungen der Markenverletzung bei fremden Nachfüllpackungen, insbesondere das Merkmal der Verwechslungsgefahr aus Verbrauchersicht sowie die Markenverwässerung. Schließlich erörtert es Ansprüche aus unerlaubter Handlung nach dem Recht über die rechtswidrige Einwirkung auf Vertrags- und Geschäftsbeziehungen Dritter, tortious Interference with contractual Relationships, und tortious Interference with Business Relationships.