Vertriebs- oder Franchisevertrag?
Spielkonsolen und -rechte in Hawaii: Marken und Gewinn
CK • Washington. Das Bundesgericht des Bezirks Hawaii erörterte am 14. Dezember 2012 im Fall PRIM LLC v. Pace-O-Matic, Inc. lesenswert den Unterschied zwischen einem exklusiven Vertriebsvertrag und einem Franchisevertrag.Der Kläger behauptete einen Franchisevertrag, weil er elektronische Spielkonsolen und -kodes des Beklagten in Hawaii unter dessen Marken und Namen vertrieb und die Konsolen nur nach dem Erwerb von Spielkodes funktionieren. Die Kodes laufen nach einer bestimmten Spielzahl aus; ihre Nachlieferung bringt dem Beklagten bei minimalen Kosten erheblichen Gewinn.
Das Gericht bestimmte, dass kein Franchise vorliegt. Der Kläger hatte nicht das Recht der Markennutzung erworben. Er zahlte auch keine wiederkehrende Gebühr ohne direkte materielle Gegenleistung. Die Spielkodes sind wohl teuer, doch kommen sie nicht einer Franchisegebühr gleich.