Am 11. Dezember 2012 setzte sich das Bundesgericht von Ostpennsylvania mit dem Rahmen des Ausforschungsbeweisverfahrens, Discovery, bei einer Sammelklage auseinander und setzte den Vernehmungen, Depositions, Grenzen:
Die Bäckerei darf die benannten Kläger vernehmen; die hinzutretenden opt-in-Kläger werden in 15 repräsentative Depositions einbezogen. Ein Ausufern des für beide Seiten extrem teuren Vernehmungsverfahrens vermeidet das Gericht mit lesenswerter Begründung und angefügtem Beschluss. Zudem reduziert es Kosten, indem es von vornherein die Vernehmung durch audiovisuelle Übertragung zulässt.
Bei der Abwehr von Prozessen in den USA ist es selten angezeigt, die Kläger prozessual zu erschlagen. Das gilt auch, wenn sich die finanziell bessergestellte Partei besonders aufwendige Beweisverfahren leisten kann und will. Obwohl Waffengleichheit nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, stellen sich die Gerichte bei einer Ausnutzung der Finanzstärke schnell auf die Seite des Schwächeren.