In Haus geflogen: Produkthaftung?
CK • Washington. Vertikal macht's mehr Spaß als horizontal, weiß der Flieger, wenn es um Kurven geht. In New York City lässt sich das Gericht nicht über die Wendung um 180 Grad aus, die der Flugschüler versuchte, als er in ein Haus flog. Das Resultat ist eine Produkthaftungsklage gegen den Hersteller des Flugzeugs, die dieser gewinnt.
Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks erklärt am 19. Dezember 2012 im Fall Lidle v. Cirrus Design Corp. die Rechtslage zur Frage der nichtzugelassenen Beweisangebote. Ein zum Vergleich angebotener Unfall ist beweisungeeignet, wenn er keine vergleichbaren Merkmale aufweist.
Eine vom Luftfahrtaufsichtsamt FAA veranlasste Designänderung stellt keine reine Herstellermaßnahme dar und darf als Nachbesserung ohnehin nicht als Beweis eingeführt werden, weil dann kein Hersteller mehr Produkte verbessern würde. Ein Ausnahme greift nicht.
Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks erklärt am 19. Dezember 2012 im Fall Lidle v. Cirrus Design Corp. die Rechtslage zur Frage der nichtzugelassenen Beweisangebote. Ein zum Vergleich angebotener Unfall ist beweisungeeignet, wenn er keine vergleichbaren Merkmale aufweist.
Eine vom Luftfahrtaufsichtsamt FAA veranlasste Designänderung stellt keine reine Herstellermaßnahme dar und darf als Nachbesserung ohnehin nicht als Beweis eingeführt werden, weil dann kein Hersteller mehr Produkte verbessern würde. Ein Ausnahme greift nicht.