Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks erklärt am 19. Dezember 2012 im Fall Lidle v. Cirrus Design Corp. die Rechtslage zur Frage der nichtzugelassenen Beweisangebote. Ein zum Vergleich angebotener Unfall ist beweisungeeignet, wenn er keine vergleichbaren Merkmale aufweist.
Eine vom Luftfahrtaufsichtsamt FAA veranlasste Designänderung stellt keine reine Herstellermaßnahme dar und darf als Nachbesserung ohnehin nicht als Beweis eingeführt werden, weil dann kein Hersteller mehr Produkte verbessern würde. Ein Ausnahme greift nicht.