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Donnerstag, den 20. Dez. 2012

In Haus geflogen: Produkthaftung?  

.   Vertikal macht's mehr Spaß als horizontal, weiß der Flieger, wenn es um Kurven geht. In New York City lässt sich das Gericht nicht über die Wendung um 180 Grad aus, die der Flugschüler versuchte, als er in ein Haus flog. Das Resultat ist eine Produkthaftungsklage gegen den Hersteller des Flugzeugs, die dieser gewinnt.

Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks erklärt am 19. Dezember 2012 im Fall Lidle v. Cirrus Design Corp. die Rechtslage zur Frage der nichtzugelassenen Beweisangebote. Ein zum Vergleich angebotener Unfall ist beweisungeeignet, wenn er keine vergleichbaren Merkmale aufweist.

Eine vom Luftfahrtaufsichtsamt FAA veranlasste Designänderung stellt keine reine Herstellermaßnahme dar und darf als Nachbesserung ohnehin nicht als Beweis eingeführt werden, weil dann kein Hersteller mehr Produkte verbessern würde. Ein Ausnahme greift nicht.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.