Ein amerikanisches Gericht muss daher die Wirkung eines deutschen Erbvertrags und insbesondere die Frage klären, ob ein schwedischer Erbe nicht als notwendige Partei mit demselben Anspruch wie der amerikanische Kläger in den amerikanischen Prozess einbezogen werden musste.
Das Bundesgericht der Hauptstadt Washington prüfte mit ausführlicher Begründung am 20. Dezember 2012 im Fall Wach v. Byrne, Goldenberg & Hamilton PLLC, wie sich dieser Mangel auswirkt, und entscheidet zugunsten der Kanzlei.