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Montag, den 24. Dez. 2012

Erben- und Gerichtskonflikte wegen Nazis  

.   Um die Entschädigung für von den Nazis abgenötigtes Kunstgut streiten sich Parteien aus den USA und Schweden vor deutschen und amerikanischen Gerichten. Zum Schluss werden die Anwälte, die den Parteien eine Entschädigung im Fall Schoeps v. Museum of Modern Art erstritten, von übergangenen Erben des Kunstliebhabers Paul von Mendelssohn-Bartholdy aus Berlin verklagt.

Ein amerikanisches Gericht muss daher die Wirkung eines deutschen Erbvertrags und insbesondere die Frage klären, ob ein schwedischer Erbe nicht als notwendige Partei mit demselben Anspruch wie der amerikanische Kläger in den amerikanischen Prozess einbezogen werden musste.

Das Bundesgericht der Hauptstadt Washington prüfte mit ausführlicher Begründung am 20. Dezember 2012 im Fall Wach v. Byrne, Goldenberg & Hamilton PLLC, wie sich dieser Mangel auswirkt, und entscheidet zugunsten der Kanzlei.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.