Ein Bierhaus mit dem Nachnamen Ale House wollte der Kläger durch Eintragungen der Bezeichnung im Bundesmarkenregister sowie der architektonischen Gestaltung im Urheberamt schützen. Die Klage gegen einen Nachahmer beruht auf der Bezeichnung, die das Gericht nach dem Lanham Act jedoch schutzlos als generisch für eine Kneipe mit Bier der Sorte Ale ansieht, sowie der markenrechtlich geschützten Aufmachung, Trade Dress, die das Gericht nicht als eindeutig ihrem Anbieter zuzuordnen erachtet.
Den ebenfalls behaupteten Copyright-Anspruch bezeichnet das Gericht als besonders dünn, und hier fehlt es schon an einer erkennbaren Kopie. Das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks erläutert die behaupteten Ansprüche und Rechtsgrundlagen besonders ausführlich und lesenswert in seiner 31-seitigen Begründungsschrift am 20. Dezember 2012 im Fall Miller's Ale House, Inc. v. Boynton Carolina Ale House, Inc..