×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • BOIR-Meldepflicht bleibt - neue kurze Fristen • • Neueste Urteile USA

Samstag, den 29. Dez. 2012

Unverwechselbare Kneipe

 
Schänkenschutz durch Marken- und Urheberrecht
.   Einen Apple Store erkennt man, aber lässt sich auch eine Kneipe so unverkennbar gestalten, dass durch Urheber- und Markenrecht jede Nachahmung untersagt werden kann?

Ein Bierhaus mit dem Nachnamen Ale House wollte der Kläger durch Eintragungen der Bezeichnung im Bundesmarkenregister sowie der architektonischen Gestaltung im Urheberamt schützen. Die Klage gegen einen Nachahmer beruht auf der Bezeichnung, die das Gericht nach dem Lanham Act jedoch schutzlos als generisch für eine Kneipe mit Bier der Sorte Ale ansieht, sowie der markenrechtlich geschützten Aufmachung, Trade Dress, die das Gericht nicht als eindeutig ihrem Anbieter zuzuordnen erachtet.

Den ebenfalls behaupteten Copyright-Anspruch bezeichnet das Gericht als besonders dünn, und hier fehlt es schon an einer erkennbaren Kopie. Das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks erläutert die behaupteten Ansprüche und Rechtsgrundlagen besonders ausführlich und lesenswert in seiner 31-seitigen Begründungsschrift am 20. Dezember 2012 im Fall Miller's Ale House, Inc. v. Boynton Carolina Ale House, Inc..







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER