Hohe Hürden vor Designschutz
Licht, Vasen, Möbel: Designer unterliegt
CK • Washington. Urheberrechtlicher Schutz für Designer von Lichtanlagen, Mobilar und Haushaltsgegenständen ist in den USA nur schwer zu erlangen. Das Urheberrechtsamt, Copyright Office, in Washington, DC, lehnt regelmäßig Eintragungsanträge ab, die die Voraussetzung für eine Klage wegen Urheberrechtsverletzung bilden. Zum Glück reicht auch die Ablehnung als Zulassungsvoraussetzung im Copyright-Prozess.Die Erfolgsaussichten bleiben jedoch gering, da die meisten Gegenstände funktional sind und deshalb der Schutz ausbleiben muss: Lichtanlagen verdrängen die Dunkelheit, gleich wie sie gestaltet sind. Die Sessellehne aus Edelholz mit besonderem Schwung stützt Arm und Rücken, und ohne die Designelemente eben nicht. Nur der kleine, überflüssige Aufkleber mit besonderer Gestaltung am Vasenbein genießt vielleicht Schutz.
In New York City machte diese Erfahrung ein Designer, dessen Prozessverlust das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA im Fall Heptagon Creations Ltd. v. Core Group Marketing LLC am 11. Januar 2013 mit einer leicht lesbaren Begründung nachzeichnet.