Trade Secrets mit Wumm
CK • Washington. Seit dem 28. Dezember 2012 gilt ein verstärkter Schutz für Geschäftsgeheimnisse. Grundsätzlich schützt einzelstaatliches Recht Trade Secrets. Der Schutz geht über die deutschen Geheimnisschutzrechte hinaus. Alles, was geheim gehalten soll, ist geeignet. Der Bundesgesetzgeber leistet nun Flankenschutz für Geheimnisse im internationalen Handel oder im Binnenhandel über Einzelstaatsgrenzen.
Der Präzedenzfall United States v. Aleynikov bot den Anlass: Das Gericht hob eine Verurteilung auf, weil der Angeklagten seinem Arbeitgeber geheimen Quellkode gestohlen hatte; dieser war nicht zur Verkauf im Handel bestimmt.
Das neue Bundesgesetz, der Theft of Trade Secrets Clarification Act, erweitert den Schutz deshalb auf nichtgeheime Waren und Dienstleistungen, die auf einem Geheimnis aufbauen, so das mit geheimem Bau-Knowhow verkaufte Automobil.
Der Präzedenzfall United States v. Aleynikov bot den Anlass: Das Gericht hob eine Verurteilung auf, weil der Angeklagten seinem Arbeitgeber geheimen Quellkode gestohlen hatte; dieser war nicht zur Verkauf im Handel bestimmt.
Das neue Bundesgesetz, der Theft of Trade Secrets Clarification Act, erweitert den Schutz deshalb auf nichtgeheime Waren und Dienstleistungen, die auf einem Geheimnis aufbauen, so das mit geheimem Bau-Knowhow verkaufte Automobil.