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Freitag, den 18. Jan. 2013

Trade Secrets mit Wumm  

.   Seit dem 28. Dezember 2012 gilt ein verstärkter Schutz für Geschäftsgeheimnisse. Grundsätzlich schützt einzelstaatliches Recht Trade Secrets. Der Schutz geht über die deutschen Geheimnisschutzrechte hinaus. Alles, was geheim gehalten soll, ist geeignet. Der Bundesgesetzgeber leistet nun Flankenschutz für Geheimnisse im internationalen Handel oder im Binnenhandel über Einzelstaatsgrenzen.

Der Präzedenzfall United States v. Aleynikov bot den Anlass: Das Gericht hob eine Verurteilung auf, weil der Angeklagten seinem Arbeitgeber geheimen Quellkode gestohlen hatte; dieser war nicht zur Verkauf im Handel bestimmt.

Das neue Bundesgesetz, der Theft of Trade Secrets Clarification Act, erweitert den Schutz deshalb auf nichtgeheime Waren und Dienstleistungen, die auf einem Geheimnis aufbauen, so das mit geheimem Bau-Knowhow verkaufte Automobil.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.