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Dienstag, den 22. Jan. 2013

Gegen Klagen immun  

.   Nauru gab Schuldverschreibungen aus, in denen sich der Staat der eigenen Gerichtsbarkeit sowie der Japans unterwarf. Bedeutet dieser Verzicht auf die Staatsimmunität, dass ein in Japan erstrittenes Urteil auch in den USA vollstreckt werden darf?

Das Bundesgericht der Haupstadt der USA entscheidet am 15. Januar 2013 im Fall Firebird Global Master Fund II Ltd. v. Republic of Nauru zugunsten Naurus. Eine Unterwerfung unter die amerikanische Gerichtsbarkeit darf in die Verzichtsklausel der Bonds nicht hineingelesen werden. Der Foreign Sovereign Immunities Act sieht dies nicht vor.

In einem weiteren Fall, Commissions Import Export S.A. v. Republic of the Congo, gegen einen Staat konnte dasselbe Gericht am 8. Januar 2013 aus Verjährungsgründen gegen den Kläger entscheiden, der eine fremde Entscheidung in Washington vollstrecken wollte.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.