Das Bundesgericht der Haupstadt der USA entscheidet am 15. Januar 2013 im Fall Firebird Global Master Fund II Ltd. v. Republic of Nauru zugunsten Naurus. Eine Unterwerfung unter die amerikanische Gerichtsbarkeit darf in die Verzichtsklausel der Bonds nicht hineingelesen werden. Der Foreign Sovereign Immunities Act sieht dies nicht vor.
In einem weiteren Fall, Commissions Import Export S.A. v. Republic of the Congo, gegen einen Staat konnte dasselbe Gericht am 8. Januar 2013 aus Verjährungsgründen gegen den Kläger entscheiden, der eine fremde Entscheidung in Washington vollstrecken wollte.