In Denver entschied im Fall Arnold Oil Properties v. Schlumberger Technology das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA am 23. Januar 2013 ebenfalls gegen die Bohrfirma. Grundsätzlich gibt es keine Kostenerstattung, doch kann ein Gesetz eine solche Vorkehrung treffen. Die abgewiesene Widerklage ist bei der Kostenzumessung zu berücksichtigen.
Das Untergericht hatte rechtmäßig von den Gesamtkosten der Ölfirma in Höhe von $304.929,82 einen Abzug für diejenigen Ansprüche vorgenommen, die nicht unter Labor and Services im Sinne des Okla. Stat. Titel 12, §936(A) fallen. Die kurze Urteilsbegründung erklärt lesenswert die Grundsätze und ihrer Anwendung.