Kanzlei in Krise: Entlassungen
CK • Washington. Ihr Kapitalmarktgeschäft brach ein, und an mehreren Standorten entließ die beklagte Kanzlei Anwälte. Die am Ende der Kündigungswellen entlassene Klägerin klagte wegen Diskriminierung, doch verliert sie am 24. Januar 2013. Die Revisionsbegründung des New Yorker Bundesberufungsgerichts der zweiten Bezirks der USA im Fall Simmons v. Akin Gump Strauss Hauer & Feld, LLP erklärt ausführlich, dass jegliches Anzeichen einer Diskriminierung fehlt, während der Kündigungsgrund der wirtschaftlichen Misere der Kanzlei unverkennbar ist. Daher erhält die Klägerin keinen Schadensersatz. Hingegen erfährt der Leser, wie die wirtschaftlich begründete Kündigung haltbar bleibt.