Das Gericht prüfte die Verjährung nicht nur nach allgemeinem Vertragsrecht mit einer Laufzeit von drei Jahren, sondern auch nach der längeren Laufzeit von 12 Jahren, weil der Vertrag besiegelt wurde.
Der Zahlungsanspruch des Begünstigten ist erloschen, stellte das Gericht fest und gab der Klage statt. Im Fall Farouki v. Petra International Banking Corp. stimmte das Bundesberufungsgericht der Hauptstadt zu, hob das Urteil jedoch am 25. Januar 2013 auf, weil die Beklagte prozedural keine letzte Chance erhielt, ein Tolling, Hemmung, zu beweisen.