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Samstag, den 26. Jan. 2013

Vertrag mit Siegel hält länger  

Verjährung steigt von drei auf zwölf Jahre
PraegesiegelPrägesiegel
.   Die Bürgschaft wurde 20 Jahre lang nicht einge­fordert; der Anspruch gegen den Bürgen entstand vor mehr als 12 Jahren. Der Bürge hat mit seiner nega­tiven Fest­stellungs­klage Glück.

Das Gericht prüfte die Verjährung nicht nur nach allge­meinem Vertrags­recht mit einer Laufzeit von drei Jahren, sondern auch nach der längeren Laufzeit von 12 Jahren, weil der Vertrag besiegelt wurde.

Der Zahlungsanspruch des Begünstigten ist erloschen, stellte das Gericht fest und gab der Klage statt. Im Fall Farouki v. Petra International Banking Corp. stimmte das Bundes­berufungsgericht der Haupt­stadt zu, hob das Urteil jedoch am 25. Januar 2013 auf, weil die Beklagte prozedural keine letzte Chance erhielt, ein Tolling, Hemmung, zu beweisen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.