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Sonntag, den 27. Jan. 2013

Brettspiel und Lotterie teilen Marke

 
.   Der Brettspielhersteller verklagte den Lotterieanbieter wegen der Bezeichnung Bling, die der Kläger zuerst nutzte und dann dem Beklagten vorübergehend lizenzierte. In New York geht im Fall Gameologist v. Scientific die Revision an die Lotterie.

Zunächst würde der maßgebliche Verbraucher Bling Bling 2002 auf einem Brettspiel nicht mit Bling auf einem Lottoschein verwechseln und vermuten, dass beide Produkte vom selben Hersteller stammen.

Zudem währte die Lizenz nur wenige Monate und brachte keinen Umsatz, sodass der Kläger wegen mangelnder Nutzungsintensität und -dauer keine Common Law-Marke reklamieren darf. Daher bestätigte das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks die Abweisung der Klage am 25. Januar 2013.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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