Die Kunden verlieren. In New York City entschied am 28. Januar 2013 das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA im Fall Lebowitz v. Dow Jones, dass diese Bedingung den Verlag vor einem Anspruch wegen Vertragsverletzung oder Täuschung wirksam schützt. Die Tatsachenfrage, ob der Vertrag rechtswidrig illusorisch ist, entriss das Gericht den für Tatsachen zuständigen Geschworenen, weil die Vertragslage eindeutig den Verlag schütze.
Die Kunden verlieren. In New York City entschied am 28. Januar 2013 das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA im Fall Lebowitz v. Dow Jones, dass diese Bedingung den Verlag vor einem Anspruch wegen Vertragsverletzung oder Täuschung wirksam schützt. Die Tatsachenfrage, ob der Vertrag rechtswidrig illusorisch ist, entriss das Gericht den für Tatsachen zuständigen Geschworenen, weil die Vertragslage eindeutig den Verlag schütze.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.