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Mittwoch, den 30. Jan. 2013

Staatliches Recht bricht Bundesverfassung  

Parallele Rechtsordnungen verdoppeln den Aufwand, nicht die Chancen.
.   Aus Kolonien wurden Staaten. In den USA behielten sie ihr eigenes Recht. Der Bund propfte eine Verfassung und Gerichtsbarkeit darüber, und manchmal hat ein Kläger die Wahl zwischen Staats- oder Bundesgericht.

Die Konsequenzen zeigt die kurze, klare Begründung der Revisionsabweisung im Fall Schwering v. TRW Vehicle Safety Systems am 29. Januar 2013 auf. Der Kläger klagte aus Produkthaftung im Staatsgericht von Ohio und nahm die Klage zurück, um sie später im Bundesgericht einzureichen.

Das Bundesgericht ließ sich zuerst vom Obersten Staatsgerichtshof erklären, ob sein Vorgehen nach dem Recht von Ohio zulässig ist und erhielt eine negative Auskunft, weil der Prozess zu weit fortgeschritten war. Der Kläger reklamierte nun ein Klagerecht nach der Bundesverfassung, und das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA brachte die Rechtsordnungen zu seinen Lasten in Einklang.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.