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Donnerstag, den 31. Jan. 2013

Versäumnis ist Anerkenntnis  

Sieg trotz Fehlern
.   Mit einem Versäumnisurteil wurde im Fall Taizhou Zhongneng Imp. & Exp. Co. v. Koutsobinas nicht nur eine Gesellschaft aus New York, sondern durchgriffshaftend auch ein Gesellschafter wegen Vertragsbruchs zum Schadensersatz verurteilt. Gegen das Urteil ging der Gesellschafter mit einem Aufhebungsantrag vor und verlor. In der Revision gewann er als Gesellschafter.

Die für die Corporation eingelegte Revision wurde hingegen abgewiesen, weil er als Nichtanwalt nach dem Präzedenzfall Jacobs v. Patent Enforcement Fund, Inc. keine Körperschaft vertreten kann. Das Bundesberufungsgericht erklärte am 30. Januar 2013 die anwendbaren Grundsätze nach Bundesprozessrecht, Federal Rules of Civil Procedure:

1) Die Versäumnis wirkt als Anerkenntnis. Das ist im Common Law axiomatisch.
2) Ihre Aufhebung liegt im Ermessen, Discretion, des Gerichts.
3) Die Ermessensausübung war nicht missbräuchlich.
4) Das Versäumnisurteil durfte jedoch nicht erlassen werden, weil die Klage keinen Durchgriffshaftunganspruch nach dem Grundsatz Piercing the corporate Veil schlüssig belegte.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.