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Montag, den 04. Febr. 2013

Uneinklagbare Frauenförderung

 
.   Frauen und Mädchen fördert das Obama-Dekret Coordination of Policies and Programs To Promote Gender Equality and Empower Women and Girls Globally, das am 4. Februar 2013 im Bundesanzeiger, Federal Register, Bd. 78, Heft 23, S. 7989, verkündet wird. Das Dokument bindet die Forderung nach und Förderung von Gleichbehandlung in die globale Diplomatie und Entwicklungshilfe der USA ein. §2(d) bestimmt jedoch, dass das Dekret keine Rechte und Ansprüche gegen die Vereinigten Staaten und andere Personen einräumt. Dieser Absatz animiert indirekt Unternehmen und Nichtstaatliche Organisationen, sich bei der Frauen- und Mädchenförderung ohne zusätzliches Haftungsrisiko zu engagieren.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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