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Dienstag, den 05. Febr. 2013

Pizzabote ohne Fahrgeld  

.   Mit einer Sammelklage forderten zwei Pizzafahrer die ihnen vorent­haltene Delivery Charge von $1 bis $1,50, die der Pizzagroß­bäcker Domino's den Kunden automatisch berechnete und behielt. Den Boten blieb das reduzierte Trinkgeld. Sie argumen­tieren, Kunden würden die Liefer­gebühr als Trinkgeld­anteil ansehen. Nach dem Gesetz stehe ihnen der Betrag zu, und sie klagen ihn für alle gleich­behandelten Fahrer ein.

Der Revisions­beschluss im Fall Luiken v. Domino's Pizza vom 4. Februar 2013 erklärt Sammelklage­interessierten die Voraus­setzungen für diese Klageart, insbe­sondere die vergleich­bare Lage der benannten und unbe­nannten Kläger. Die Vergleichbarkeit fehlt hier im Sinne des Trink­geldschutz­gesetzes von Minne­sota.

Nicht alle Kunden sehen die Delivery Charge als Pflicht­betrag an, der an den Bäcker geht und das Trinkgeld nicht mindern soll, und nicht alle sehen sie als als Teil des Trinkgelds an. Manche Fahrer weisen Kunden auf diese feinen Unter­schiede hin, andere nicht, und je nach Situation kann jeder Fahrer anders handeln. Auch in Hotels und Gaststätten finden sich feste Servicesätze, die Kunden unterschiedlich auffassen. Die dort geltenden Präzedenz­fälle sind auch auf den Pizza­dienst umsetzbar, entscheidet das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA in St. Louis und hebt die Sammel­klage­zulassung auf.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.