Pizzabote ohne Fahrgeld
CK • Washington. Mit einer Sammelklage forderten zwei Pizzafahrer die ihnen vorenthaltene Delivery Charge von $1 bis $1,50, die der Pizzagroßbäcker Domino's den Kunden automatisch berechnete und behielt. Den Boten blieb das reduzierte Trinkgeld. Sie argumentieren, Kunden würden die Liefergebühr als Trinkgeldanteil ansehen. Nach dem Gesetz stehe ihnen der Betrag zu, und sie klagen ihn für alle gleichbehandelten Fahrer ein.
Der Revisionsbeschluss im Fall Luiken v. Domino's Pizza vom 4. Februar 2013 erklärt Sammelklageinteressierten die Voraussetzungen für diese Klageart, insbesondere die vergleichbare Lage der benannten und unbenannten Kläger. Die Vergleichbarkeit fehlt hier im Sinne des Trinkgeldschutzgesetzes von Minnesota.
Nicht alle Kunden sehen die Delivery Charge als Pflichtbetrag an, der an den Bäcker geht und das Trinkgeld nicht mindern soll, und nicht alle sehen sie als als Teil des Trinkgelds an. Manche Fahrer weisen Kunden auf diese feinen Unterschiede hin, andere nicht, und je nach Situation kann jeder Fahrer anders handeln. Auch in Hotels und Gaststätten finden sich feste Servicesätze, die Kunden unterschiedlich auffassen. Die dort geltenden Präzedenzfälle sind auch auf den Pizzadienst umsetzbar, entscheidet das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA in St. Louis und hebt die Sammelklagezulassung auf.
Der Revisionsbeschluss im Fall Luiken v. Domino's Pizza vom 4. Februar 2013 erklärt Sammelklageinteressierten die Voraussetzungen für diese Klageart, insbesondere die vergleichbare Lage der benannten und unbenannten Kläger. Die Vergleichbarkeit fehlt hier im Sinne des Trinkgeldschutzgesetzes von Minnesota.
Nicht alle Kunden sehen die Delivery Charge als Pflichtbetrag an, der an den Bäcker geht und das Trinkgeld nicht mindern soll, und nicht alle sehen sie als als Teil des Trinkgelds an. Manche Fahrer weisen Kunden auf diese feinen Unterschiede hin, andere nicht, und je nach Situation kann jeder Fahrer anders handeln. Auch in Hotels und Gaststätten finden sich feste Servicesätze, die Kunden unterschiedlich auffassen. Die dort geltenden Präzedenzfälle sind auch auf den Pizzadienst umsetzbar, entscheidet das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA in St. Louis und hebt die Sammelklagezulassung auf.