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Donnerstag, den 07. Febr. 2013

Geheimnis verletzt: $10-Millionenurteil  

.   Die Bedeutung von Trade Secrets darf nicht unterschätzt werden. Als Schutz für geistiges Eigentum in den USA sind sie oft Patenten und Urheberrechten überlegen. Der Schutzumfang ist materiell nahezu unbegrenzt. Der Schutz kann einfach und kostengünstig sein.

Die Übertragung der geheimen Rechte kann mit einem Lizenz- oder anderen Vertrag erfolgen. Unerläßlich ist dabei stets die Geheimhaltungsklausel, die vielfach als Confidentiality oder Non-Disclosure Agreement gestaltet wird - und nicht unbedingt nach bekanntem Vorbild auf einer Serviette im Restaurant.

Am 6. Februar 2013 belegte in New York City das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA im Fall Faiveley Transport v. Wabtec lesenswert, dass der Aufwand einer guten Vereinbarung lohnt. Hier hält der Geheimhaltungsanspruch gegen den Geheimnisempfänger der gerichtlichen Prüfung stand: Der Inhaber des Rechts erhält 10,5 Mio. Dollar als Ersatz seines entstandenen und für die Zukunft kalkulierten Schadens.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.