Die Übertragung der geheimen Rechte kann mit einem Lizenz- oder anderen Vertrag erfolgen. Unerläßlich ist dabei stets die Geheimhaltungsklausel, die vielfach als Confidentiality oder Non-Disclosure Agreement gestaltet wird - und nicht unbedingt nach bekanntem Vorbild auf einer Serviette im Restaurant.
Am 6. Februar 2013 belegte in New York City das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA im Fall Faiveley Transport v. Wabtec lesenswert, dass der Aufwand einer guten Vereinbarung lohnt. Hier hält der Geheimhaltungsanspruch gegen den Geheimnisempfänger der gerichtlichen Prüfung stand: Der Inhaber des Rechts erhält 10,5 Mio. Dollar als Ersatz seines entstandenen und für die Zukunft kalkulierten Schadens.